Detailreiche Innenansicht des Deutschen Bundestags in Berlin: Einblicke in das Herz der deutschen Gesetzgebung

Riskanter Vorschuss-Trick der Regierung bei der Bundesbesoldung

Schon im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Regierung verdonnert, die Besoldung ihrer Beamten zu überarbeiten. Das ist bislang ausgeblieben, weswegen der Haushalt 2026 zum Risiko wird.

  • Beamte erhalten nachträglich Geld.
  • Ein überarbeitetes Gesetz zur Besoldung fehlt weiterhin.
  • Eine Geschichte für Öffentlicher-Dienst-News.

Die Situation ist schnell zusammengefasst. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung im Jahr 2020 dazu verdonnert, die Besoldung ihrer Beamten so anzupassen, dass sie mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Durch die enorme Inflation in den vergangenen Jahren wuchs die nämlich deutlich stärker an als die Besoldung der Beamten. Doch die Berechnung und das benötigte Gesetz sind kompliziert. Um die Beamten jedoch nicht weiter hängen zu lassen, zahlt die Regierung einfach ohne gesetzliche Grundlage einen höheren Sold. Das führt allerdings zu einem Milliardenrisiko im Haushalt 2026 – von möglichen Klagen ganz abgesehen. Hier fasse ich die Situation kurz zusammen. Die ganze Geschichte gibt es hier, bei Öffenticher-Dienst-News-de.

Was macht die Bundesbesoldung so kompliziert?

Die zentrale Herausforderung bei der Bundesbesoldung ist seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 das sogenannte Abstandsgebot: Ein Beamter muss netto mindestens 15 Prozent mehr verdienen als ein Empfänger von staatlicher Grundsicherung. Während die Länder hier entsprechende Anpassungen vornehmen konnten, blieb der Bund eine Lösung schuldig und die Ansprüche auf nachträgliche Zahlungen türmten sich.

Im November 2025 stand eine Lösung kurz bevor, bis es zu einem weiteren Urteil des Bundesverfassungsgerichts kam. Das besagte, dass die Regelungen der Länder Einfluss auf die Berechnungen des Bundes hätten. Ein Gesetz zur Bundesbesoldung, das weitestgehend fertig gewesen sein soll, musste die Bundesregierung also wieder einkassieren.

Das Problem war allerdings, dass die Bundesbesoldung irgendwie im Haushalt 2026 berücksichtigt werden musste. Die Bundesregierung wählte deswegen die Flucht nach vorne:

  • Auszahlung ab Dezember 2025: Besoldung wird um 3,0 Prozent erhöht. Rückwirkend zum 1. April 2025. Zusätzlich erfolgt eine Nachzahlung der Differenz für die Monate April bis November.
  • Zusätzliche Erhöhung ab Mai 2026: Eine zweite lineare Erhöhung um 2,8 Prozent ist für den 1. Mai 2026 vorgesehen.

Wie geht es mit der Bundesbesoldung weiter?

Normalerweise gilt im öffentlichen Dienst der Grundsatz, dass keine Auszahlung ohne gesetzliche Grundlage getätigt wird. Doch weil die Bundesregierung sich im Klein-Klein der Gesetzgebung verheddert hat, greift sie zum Instrument der Abschlagszahlung. Um diese Alimentation kurzfristig zu sichern, nutzt die Regierung ein juristisches Notinstrument: Das Geld fließt dank eines Verwaltungsakts, obwohl das parlamentarisch notwendige Gesetz dazu fehlt. Das bedeutet im Klartext: Das Geld auf dem Konto der Beamten ist ein „Vorschuss“.

Sollte der Bundestag später ein Gesetz beschließen, das statt der ausgezahlten 3,0 % beispielsweise nur 2,5 % vorsieht, wäre die Differenz von 0,5 % überzahlt. Dass es zu einer Rückforderung kommt, ist faktisch ausgeschlossen, und zwar aus zwei Gründen:

  1. Politische Bindung: Die Regierung hat politisch zugesagt, das Tarifergebnis (TVöD) wirkungsgleich zu übertragen. Würde das Gesetz hinter den 3,0 % (bzw. den Mindestbeträgen) zurückbleiben, wäre das ein gigantischer Vertrauensbruch und würde sofort zu massiven Protesten und Klagen führen.
  2. Verfassungsrecht (Amtsangemessenheit): Da das Bundesverfassungsgericht ohnehin schon rügt, dass die Besoldung zu niedrig ist, kann der Gesetzgeber gar nicht weniger geben als die Tarifbeschäftigten bekommen, ohne sehenden Auges in die nächste Verfassungswidrigkeit zu laufen. Die Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ist verfassungsrechtlich geboten.

Auswirkungen auf den Bundeshaushalt 2026

Für den Bundeshaushalt 2026 bedeutet die Hängepartie ein erhebliches Planungsrisiko. Zwar sind die Mittel für die lineare Erhöhung (die jetzt fließenden Abschläge) fest eingepreist, doch die Kosten für die verfassungsrechtlich zwingende Strukturreform – also die Anhebung der Familienzuschläge und der unteren Besoldungsgruppen – sind eine finanzielle Black Box. Sollten sich die intern geschätzten Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro bewahrheiten oder durch die neuesten Karlsruher Vorgaben sogar noch steigen, könnten die pauschalen Vorsorgen im Personaletat nicht ausreichen.

Es ist gar nicht so leicht, Bürokratie im Wert von 16 Milliarden Euro abzubauen, wie die deutsche Bundesregierung gerade erfährt. Ein erster Schritt ist aber gemacht.Zusammenfassung:punkt-am-ende.work/2025/11/12/m…Vollständige Geschichte:oeffentlicher-dienst-news.de/buerokratiea…

Christian Domke Seidel (@domkeseidel.bsky.social) 2025-11-12T07:33:58.230Z

Konkret droht Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), ein Nachtragshaushalt oder eine Haushaltssperre. Wenn das Besoldungsgesetz im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet wird und die tatsächlichen Kosten die Rückstellungen übersteigen, müssen kurzfristig Deckungslücken geschlossen werden. Angesichts der Schuldenbremse und der ohnehin engen Spielräume eine Herkulesaufgabe. Die Vorschuss-Strategie  erkauft der Regierung zwar aktuell Zeit, verlagert das finanzielle Konfliktpotenzial aber in das Haushaltsjahr hinein.

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Interessant in diesem Kontext ist auch die Modernisierungsagenda der Bundesregierung. In Zahlen ausgedrückt sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent sinken (entspricht 16 Milliarden Euro). Einsparungen, die konkret die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst treffen könnten. In diesem Kontext hat die Koalition auch das Dienstrecht überarbeitet. Auch deswegen beschäftigt dort viele die Frage, ob sie einem Minijob nachgehen dürfen.