Die neue Bundeslaufbahnverordnung soll das Dienstrecht für Beamte modernisieren.

Paragrafen-Reparatur und Karriere-Boost im Bundesdienst

Ein Gerichtsurteil hat das Dienstrecht ins Wanken gebracht. Bund und Gewerkschaften haben sich der juristischen Reparatur gewidmet. Vor allem erfahrene Beamt:innen und Eltern können sich freuen.

  • Bundeslaufbahnverordnung (BLV) zeitnah im Kabinett.
  • Bestenförderung bleibt erhalten.
  • Eine Geschichte für Öffentlicher-Dienst-News.

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, ist gewohnt, dass man für Veränderungen einen langen Atem braucht. Bei der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), deren Entwurf schon einsehbar ist und zeitnah zur Abstimmung ins Kabinett soll, war es nicht anders. Kein Wunder. Denn was zur Entscheidung steht, ist mehr als nur eine routinemäßige Aktualisierung. Es geht um einen kompletten Neuerlass. Was vordergründig nach trockener Rechtsmaterie klingt, ist das Ergebnis eines intensiven Tauziehens, bei dem es um nichts Geringeres als die Zukunftsfähigkeit des Staates als Arbeitgeber geht.

Darum ist ein Neuerlass der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) nötig

Anlass für diese Abstimmung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Karlsruhe aus dem Jahr 2023. Der Hintergrund ist, dass die alte Bundeslaufbahnverordnung auf dem Bundesbeamtengesetz basierte, das dem Gericht in einigen Details zu schwammig formuliert war. Einfach nur das Bundesbeamtengesetz nachzuschärfen, reichte dem Bundesverwaltungsgericht aber nicht. Ein Flicken reiche nicht aus, wenn das Fundament wackle. Also muss ein sauberer juristischer Neustart her.

Der Bundesregierung kann das nur recht sein. Sie kann diese Neufassung direkt im Rahmen der Modernisierungskampagne nutzen, um ihre eigenen Arbeitsplätze etwas zeitgemäßer zu gestalten. Oft genug prangern die Parteien den Fachkräftemangel an – entsprechend müssen sie dem auch in der eigenen Verwaltung entgegenarbeiten.

Signal an die „Generation 50+“ und junge Eltern

Besonders spannend ist daher, wie der Bund auf den demografischen Wandel reagiert. Zum einen gilt es, die BLV so anzupassen, dass sich die erfahrene Babyboomer-Generation in der Verwaltung wohlfühlt. Zum anderen geht es darum, nachrückende Beschäftigte nicht zu verprellen. Entsprechend bricht der Dienstherr mit dem Dogma der Altersgrenzen. So wird die Höchstaltersgrenze für die Zulassung zu Aufstiegsverfahren auf 60 Jahre angehoben. Heißt: Auch in diesem Alter kommen die Beschäftigten jetzt noch für eine höhere Laufbahn in Frage.

Ebenso wichtig ist der Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die geplante pauschale Anrechnung von Elternzeiten auf die Probezeit korrigiert eine strukturelle Benachteiligung, die viel zu lange als „normal“ hingenommen wurde. Diese Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Bisher führte die Elternzeit dazu, dass sich die Probezeit verlängerte.

Die deutsche Industrie ist in der Krise. Und damit gewinnt "Decoupling" auch wieder an Bedeutung. Vor allem die Autoindustrie steckt mit Blick auf China in einer Sackgasse. Zusammenfassung:punkt-am-ende.work/2026/01/08/d…Vollständige Geschichte (Paywall):table.media/china/thema-…

Christian Domke Seidel (@domkeseidel.bsky.social) 2026-01-08T13:43:37.439Z

Gewerkschaften setzen Bestenförderung durch

Ein großer Streitpunkt zwischen Bund und Gewerkschaften war die sogenannte „Bestenförderung“ – im Beamtendeutsch auf Verwendungsaufstieg genannt. Es ist eine Art Abkürzung auf der Karriereleiter für besonders leistungsstarke Beamte. Sie erlaubt es Bediensteten, in die nächsthöhere Laufbahngruppe aufzusteigen, ohne dafür das übliche, langwierige Auswahl- und Prüfungsverfahren oder ein erneutes Studium absolvieren zu müssen. Die Gewerkschaften sehen darin eine unverzichtbare Motivation.

Dazu passend ist die Einführung des „Bachelor und Master Professional“ ein echtes Novum in der neuen Verordnung. Es geht darum, dass akademische Titel und berufliche Erfahrung ähnlich gewichtet werden. So stehen auch Menschen ohne Uni-Abschlüsse höhere Laufbahnen offen. Das Ministerium bricht damit das starre Primat der akademischen Ausbildung auf, um im harten Wettbewerb um technische Fachkräfte und IT-Spezialisten konkurrenzfähig zu bleiben.

Eine ausführliche Erklärung zu den einzelnen Punkten gibt es im vollständigen Beitrag auf Öffentlicher-Dienst-News (ohne Paywall).

Kritik an der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Trotz aller Fortschritte bleibt der Eindruck, dass der Bund an einigen Stellen mit angezogener Handbremse modernisiert. Der neue Zugang für Fachkräfte mit Abschlüssen wie dem „Master Professional“ ist zwar ein Türöffner, bleibt aber vorerst eine exklusive Einladung für technische und naturwissenschaftliche Berufe. Wer in der allgemeinen Verwaltung ohne klassisches Studium reüssieren möchte, steht weiterhin oftmals vor verschlossenen Türen. Auch die Frage der Infrastruktur steht im Raum. Neue Aufstiegswege bringen wenig, wenn die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) aus allen Nähten platzt. Die Reform auf dem Papier muss nun durch echte Investitionen in die Köpfe und Kapazitäten der Bildungsinstitute unterfüttert werden.

Mehr zum Thema

Ein Meta-Thema, dass derzeit über allen Entscheidungen der Bundesregierung schwebt, ist die Modernisierungskampagne. Die Koalition hat versprochen, einen schlanken Staat zu schaffen. Nicht nur an der Karriereleiter seiner Angestellten bastelt die Regierung, auch die Bundesbesoldung ist ein aktuelles Thema. Auch hier hinkt sie den Anforderungen aus Karlsruhe hinterher und muss zu einem Budgettrick greifen, um überhaupt die benötigten Gehälter auszahlen zu können.