Das Bundeskabinett hat eine neue Bundeslaufbahnverordnung verabschiedet. Gerade in zentralen Punkten – wie dem Verwendungsaufstieg oder der beruflichen Bildung – haben sie enorme Erfolge erzielt. Doch es bleiben Bedenken. Eine Übersicht.
- Das Bundeskabinett hat die neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) 2026 verabschiedet.
- Verwendungsaufstieg bleibt, Durchlässigkeit steigt.
- Eine Geschichte für Öffentlicher-Dienst-News.
Der Fachkräftemangel geht auch am öffentlichen Dienst nicht spurlos vorbei. Der Verwaltung fällt es auf Landes- wie Bundesebene zunehmend schwer, geeignete Beschäftigte zu finden. Die neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) 2026 ist die ideale Gelegenheit, das Dienstrecht zu modernisieren und die Laufbahn im öffentlichen Dienst flexibler zu gestalten. Da spielt es auch keine Rolle, dass erst das Bundesverwaltungsgericht kommen musste, um die Anpassungen zu erzwingen. Jetzt ist das neue Dienstrecht da, und dass es eine wirkliche Verbesserung darstellt, ist auch den Gewerkschaften und Verbänden zu verdanken.
Diese Verbesserungen bringt die neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) 2026
Welche Neuerungen im Detail in der neuen Bundeslaufbahnverordnung (BLV) 2026 stehen, lesen Sie am besten in der vollständigen Geschichte auf dem Fachportal Öffentlicher-Dienst-News (gratis, ohne Paywall). Zusammengefasst stechen vor allem die folgenden fünf Punkte hervor:
- Durchlässigkeit: Wer ausreichend Fortbildungen und Praxiserfahrungen nachweist, erhält die Titel „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“. Damit ist ein Sonderzugang zum gehobenen Dienst auch ohne akademischen Titel nötig (§ 29).
- Karriere 60+: Die Altersgrenze für Aufstiegsverfahren wird auf 60 Jahre angehoben, um erfahrene Beschäftigte länger zu binden (§ 44).
- Praxisaufstieg: Die „fachspezifische Qualifizierung“ wird auf den höheren Dienst ausgeweitet (§ 46).
- Mobilität: Der Wechsel zwischen Land und Bund wird durch die gegenseitige Anerkennung von Aufstiegen deutlich vereinfacht (§ 53).
- Zeitenwende-Bonus: Für die Bundeswehrverwaltung gibt es befristete Sonderwege, um den technischen Nachwuchs schneller in Führungspositionen zu bringen (§§ 64, 65).
Die neue Bundeslaufbahnverordnung als PDF-Download:
Der Einfluss von Gewerkschaften und Verbänden auf das BLV 2026
Ohne den Druck von Organisationen wie ver.di, dbb und VBB sähe das Dienstrecht allerdings anders aus. Vor allem der Verwendungsaufstieg (ehemals § 27, jetzt § 36) geriet zum Zankapfel. Er ermöglicht es besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten, auch ohne formelle Aufstiegsqualifikation oder akademischen Abschluss dauerhaft auf einem Dienstposten der nächsthöheren Laufbahngruppe eingesetzt zu werden. Ursprünglich wollte das Ministerium dieses Instrument streichen. Gewerkschaften und Verbände liefen Sturm, da dieses Verfahren für die Motivation langjähriger Praktiker in der Fläche unverzichtbar ist – mit Erfolg. Die Regelung blieb erhalten.
Zudem wurde die Wertschätzung beruflicher Bildung massiv vorangetrieben. Der VBB konnte in intensiven Gesprächen verdeutlichen, dass der Bund gerade im Wettbewerb mit der Luftfahrtindustrie Techniker und Meister verlieren würde, wenn deren Abschlüsse nicht laufbahnrechtlich anerkannt werden.
Kritik und Bedenken: Wo noch Nachbesserungsbedarf besteht
Trotz der Fortschritte und durchgesetzten Forderungen sehen die Gewerkschaften Nachbesserungsbedarf.
- Nur eine halbe Lösung: Der DGB und ver.di kritisieren, dass die neuen Erleichterungen (wie der Meister-Zugang) fast nur für technische und naturwissenschaftliche Berufe gelten. Sie fordern, dass diese Anerkennung für alle Fachbereiche gelten muss – sonst bleibt es aus ihrer Sicht eine „verpasste Chance“, den gesamten öffentlichen Dienst moderner zu machen.
- Angst vor Qualitätsverlust: Der dbb macht sich Sorgen um die Ausbildung. Weil die Vorbereitungszeit für den höheren Dienst auf 14 Monate verkürzt wurde, könnten wichtige Inhalte zu kurz kommen. Das Risiko: Die künftigen Führungskräfte könnten auf ihre komplexen Aufgaben nicht gut genug vorbereitet sein.
- Gefahr durch „Geheimklüngel“: Die Verwaltungsrichter (BDVR) warnen vor zu vielen Ausnahmen. Wenn Stellen nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden müssen, wird es für Bewerber schwerer, ihre Rechte einzuklagen. Das könnte dazu führen, dass Beförderungen im Nachhinein vor Gericht wieder gekippt werden, weil die Auswahl nicht transparent genug war.
- Geld als Wechsel-Bremse: Wer vom Land zum Bund wechseln will, schaut auch aufs Geld. Der DGB betont, dass die neuen Wechsel-Regeln nur dann funktionieren, wenn der Bund endlich ein modernes Beihilfesystem (Zuschüsse zur Krankenversicherung) einführt, wie es viele Länder bereits haben.
Die neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) 2026 war überfällig
Schon mit der Modernisierungskampagne hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie sich einige Änderungen von der Verwaltung erwartet. Mit der neuen Bundeslaufbahnverordnung (BLV) 2026 gießt sie dem öffentlichen Dienst jetzt ein passendes Fundament. Um die Einsparungsziele zu erreichen, rückt auch KI in den Fokus – vor allem LLMoin und F13. Was die Programme können, erfahren Sie hier. Doch auch hier gibt es Kritik. Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves erklärt: „Es ist viel zu leicht, KI zu nutzen.“

