Seit dem Auslaufen der tariflichen Sonderregeln im Jahr 2023 gilt auch im öffentlichen Dienst nur der gesetzliche Mindeststandard. Weil Personalnot und Inflation bei den Gewerkschaften Priorität genießen, wird sich das in absehbarer Zeit auch nicht ändern.
- Derzeit gibt es keine Pläne, die tariflichen Sonderregeln zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst wieder zurückzubringen.
- Gewerkschaften haben mit Modernisierungskampagne, Inflation und Fachkräftemangel andere Prioritäten.
- Eine Geschichte für Öffentlicher-Dienst-News.
Vormittags Amt, nachmittags Enkel – die Altersteilzeit (ATZ)war für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst lange Zeit der ideale Übergang in den Ruhestand. Doch seit dem Auslaufen der tariflichen Sonderregeln im Jahr 2023 wird dieser Traum zunehmend zwischen Personalnot und Inflation zerrieben. Für Neufälle ist die ATZ vom Privileg zur reinen Verhandlungssache geworden. Während „Altverträge“ durch aktuelle Tarifanpassungen in den Jahren 2025 und 2026 sogar noch finanzielle Zuwächse bei ihren Wertguthaben erleben, schauen Neueinsteiger oft in die Röhre.
Rechtsanspruch auf Altersteilzeit im öffentlichen Dienst ist Geschichte
Seit dem 1. Januar 2023 lässt sich der TV FlexAZ – also die tarifliche Sonderregelung zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst – nicht mehr anwenden. Er lief mehr oder weniger unbemerkt aus. Für die Beschäftigten, die ihren Einstieg in die Rente auf diese Weise erleichtern wollten, sind das schlechte Nachrichten. Denn in dem Tarifvertrag war ein Rechtsanspruch verankert.
Wer heute kürzer treten will, muss mit seinem Chef verhandeln – und zwar auf Basis des reinen Altersteilzeitgesetzes (AltTZG). Aktuell ist das jedoch eher schwer. Der öffentliche Dienst ist mit einem massiven Fachkräftemangel konfrontiert und die Kassen sind chronisch leer. Für die vollständige Geschichte habe ich nicht nur mit den Gewerkschaften, sondern auch mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gesprochen.
Damit ist die Belegschaft derzeit gespalten – in diejenigen, die vor 2023 in Altersteilzeit gegangen sind; und die, die es jetzt erst planen. Wer noch vom alten Tarifvertrag profitieren konnte, hat sich einige Boni gesichert. Dank des Änderungstarifvertrags Nr. 9 gibt es etwa ein sattes Plus beim angesparten Wertguthaben. Das steigt im April 2025 um 3,11 % und im Mai 2026 um weitere 2,8 %. Wer seitdem in Altersteilzeit gehen möchte, ist auf die Mindestvorgaben im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) angewiesen.
Altersteilzeitgesetz (AltTZG) gilt jetzt auch im öffentlichen Dienst
Eigentlich ein Fall für die Gewerkschaften. Doch ver.di und dbb halten sich zurück. Der Basis ist derzeit das Einkommen wichtiger. Bei den entsprechenden Versammlungen genieße das Thema keine Priorität, erklären die Gewerkschaften im Gespräch. „Wir sind Diener unserer Mitglieder.“ Doch es gibt noch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Hier müssen aber ein paar Vorgaben eingehalten werden:
- Mindestalter 55 Jahre.
- Mindestens 1080 Tage (ca. 3 Jahre) versicherungspflichtige Arbeit in den vergangenen 5 Jahren.
- Schriftlicher Antrag muss spätestens 3 Monate vor dem Start beim Chef eingegangen sein.
- Da der Antrag abgelehnt werden kann, muss eine klare Argumentation vorliegen, die auch die Wissensübergabe berücksichtigt.
Wegen der Modernisierungskampagne steht dem öffentlichen Dienst eine spannende Zeit bevor. Die wichtigsten Themen habe ich hier in einer Übersicht zusammengestellt. Ein zentraler Aspekt ist die neue Bundeslaufbahnverordnung 2026. Dauerbrenner ist das Thema Nebenverdienst. Klare Antwort: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, darf einen Minijob haben.

