Der Digital Markets Act soll das digitale Angebot für die Userinnen fairer gestalten. Ob das klappt, wird der Ausgang der Klagen zeigen.
- Digital Markets Act der EU für freieren digitalen Markt.
- Er soll die Marktmacht sogenannter Gatekeeper einschränken.
- Eine Geschichte für Arbeit&Wirtschaft.
Die EU hat sechs sogenannte Gatekeeper definiert: Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet, der Facebook-Konzern Meta und der chinesische Konzern Bytedance (TikTok). Gatekeeper ist, wessen Plattform eine solche Marktmacht hat, dass ihre Stellung zementiert ist. Der Digital Markets Act (DMA) soll diese Marktmacht jetzt einschränken. Denn der Erfolg, so beeindruckend der auch ist, basiert nicht immer darauf, dass es das beste Angebot zum besten Preis ist. Sondern häufig auf fragwürdigen Geschäftspraktiken, die zu Lasten der Userinnen gehen. Die ganze Geschichte – Ein Sheriff für den Wilden Westen – gibt es bei Arbeit&Wirtschaft.
Gründe für den Digital Markets Act
Der Erfolg der sogenannten Gatekeeper hat viel damit zu tun, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Sie kontrollieren den Algorithmus, mit dem sie Konkurrenzangebote ausspielen, knöpfen Mitbewerbern horrende Gebühren ab oder kopieren einfach direkt deren Produkte. Auch ist es vielen Userinnen gar nicht möglich, bestimmte Anwendungen zu deinstallieren. Das führt dazu, dass sie auch außerhalb des betreffenden Programms mit Werbung verfolgt werden. Ganz ohne eigene Zustimmung.
„Im digitalen Bereich stellen wir ein Marktversagen fest. Freier Wettbewerb ist hier oft nicht möglich, weil durch Netzwerkeffekte Monopolstellungen entstehen. Die großen Player wie Alphabet, Meta und andere haben hohe Skaleneffekte dadurch, dass sie Plattformen bereitstellen und dort die Wettbewerbsbedingungen steuern“, erklärt Heidi Scheichenbauer, Senior Consultant beim Research Institute, im Interview.
Es gab schon einmal einen Versuch, gegen diese Marktmacht vorzugehen. Doch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erwies sich in dieser Beziehung als unbrauchbar. Man hat gemerkt, dass die DSGVO als erster Rechtsakt, bei dem es auch um Digitalisierung ging, nicht ausreicht. Immer wieder hat man nach Gerichtsverfahren gesehen, dass die großen Plattformen auch bei relativ hohen Strafen nur mit den Schultern gezuckt haben und die EU ihre Gesetze allein mit den Mitteln des Datenschutzes und des klassischen Wettbewerbsrechts nicht durchsetzen kann“, fasst Tünde Fülöp die Situation zusammen. Sie arbeitet im Büro für digitale Agenden der Arbeiterkammer.
Das bringt der Digital Markets Act
Ziel des Digital Markets Act ist es, einen fairen Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen zu schaffen. Dafür gibt es vier zentrale Punkte:
- Drittanbietern muss es möglich sein, mit den Diensten der Großen zusammenzuarbeiten. Meta muss also ermöglichen, dass Signal- oder Threema-User:innen Nachrichten an WhatsApp-User:innen schicken können.
- Firmen, die auf den Plattformen der Gatekeeper unterwegs sind, müssen ihre selbst generierten Daten abrufen können.
- Gatekeeper müssen es zulassen, dass Nutzer:innen auch außerhalb ihrer Plattform Verträge mit Drittanbietern abschließen (Abos müssen also beispielsweise nicht zwingend über den Apple Store abgeschlossen werden).
- Firmen, die Werbung auf einer der großen Plattformen schalten, bekommen zukünftig alle Instrumente und Informationen zur Verfügung, die sie benötigen, um den Erfolg oder Misserfolg ihrer Werbung nachvollziehen zu können.
Ob das so funktioniert und welche Hürden es gibt, gibt es in der vollständigen Geschichte zu lesen. Wichtig ist aber zu betonen, dass der DMA nicht alleinstehend betrachtet werden darf. Er ist vielmehr Teil eines großen Digitalpakets der EU. Dazu gehören:
- Digital Markets Act (DMA): Soll für faire und offene Märkte im digitalen Sektor sorgen.
- Data Governance Act (DGA): Grundstein für den Aufbau eines europäischen Datenaustauschmodells.
- Data Act oder Datengesetz: Soll dazu beitragen, den bislang ungenutzten Wert an Daten in der EU auszuschöpfen und hält fest, wer welche Daten verwerten darf.
- Artifical Intelligence Act (AIA): Stellt neue rechtliche Anforderungen an den Einsatz von künstlicher Intelligenz.
- Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA): Enthält Vorschriften zur Haftung von Providern, zur Meldung illegaler Inhalte und legt Pflichten für Online-Dienste fest.
- Cyber Resilience Act (CRA): Hat das Ziel, die Cybersicherheit von IT-Produkten zu verbessern.
Die Geschichte rund um den Digital Markets Act erschien in der aktuellen Ausgabe der Arbeit&Wirtschaft mit dem Titel „Sieg der Sterne“. Es geht dabei um die Europäische Union. Das Heft gibt es als Gratis-Download hier. Mehr Geschichten von mir, die in einem ähnlichen Themengebiet erschienen sind, gibt es unter anderem hier. Dazu gehört unter anderem eine Reportage über die Arbeitnehmerkammer in Bremen und ein Interview mit dem Berliner Anwalt Jonathan Burmeister.


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