Die Anwaltskanzlei JUN Legal hat den chinesischen Automobilhersteller MG verklagt. Der Vorwurf lautet, dass er die Lizenzvorgaben für die genutzte Open-Source-Software nicht einhalten würde. Ein Schuldspruch hätte weitreichende Folgen für chinesische Hersteller.
- JUN Legal verklagt den chinesischen Autobauer MG.
- Angeblich nutzen die Autos Software, deren Lizenzen sie nicht einhalten.
- Eine Geschichte für Table Media.
Voller Ehrfurcht sprechen Expertinnen und Experten aus der Automobilindustrie vom „China Speed“. Die Konzerne aus der Volksrepublik sind für ihre enorme Geschwindigkeit im Bereich der Forschung und Entwicklung bekannt. Doch das hohe Tempo ging scheinbar auf Kosten der juristischen Korrektheit. Das glaubt zumindest die Anwaltskanzlei JUN Legal von Chan-Jo Jun. Denn während andere ausländische Hersteller aus den USA, Korea oder Japan enorm viel Zeit und Geld investiert haben, um das komplexe europäische Urheberrecht einzuhalten, scheinen die chinesischen Hersteller genau darauf verzichtet zu haben. Ein Vorgehen, das jetzt zum Bumerang werden könnte. Die vollständige Geschichte lesen Sie hier (Paywall) – an dieser Stelle fasse ich das Thema in kürzerer Form zusammen.
Darum hat JUN Legal MG verklagt
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Firmenwagen – ein MG4. Den hat ein Mitarbeiter der Kanzlei geleast. Bei der Überprüfung der Software fiel auf, dass MG zwar reichlich Open-Source-Software nutzt, sich aber – so die Meinung von JUN Legal – nicht an alle Lizenzvorgaben hält. Bei denen unterscheidet man im Automobilbereich vier relevante Stufen:
- Stufe 1 – Nennung (Attributionspflicht): Die einfachste Stufe. Der Hersteller darf die Software kostenlos nutzen, muss aber die Urheberrechtsvermerke und Lizenztexte im Fahrzeug (z. B. im Menü des Infotainmentsystems) für den Nutzer sichtbar machen.
- Stufe 2 – Offenlegung der Komponente (Weak Copyleft): Wenn der Hersteller die Open-Source-Komponente verändert, muss er diesen geänderten Quellcode öffentlich zugänglich machen.
- Stufe 3 – Umfassende Offenlegung (Strong Copyleft / GPLv2): Wenn Open-Source-Software eng mit der restlichen Fahrzeugsoftware verknüpft wird, muss der Hersteller den Quellcode der gesamten vernetzten Einheit offenlegen.
- Stufe 4 – Austauschbarkeit (GPLv3): Die anspruchsvollste Stufe. Der Hersteller muss nicht nur den Code offenlegen, sondern dem Nutzer auch die technischen Mittel (z. B. Installationsschlüssel) bereitstellen, damit dieser eine eigene, modifizierte Version der Software auf das Steuergerät aufspielen kann.
Die ersten zwei Stufen sind im Automobilbau nicht unüblich und für alle Hersteller vergleichsweise leicht zu erfüllen. Gleiches gilt für Stufe drei, wobei hier die Dokumentationspflichten schon sehr umfangreich sind. Stufe vier – also GPLv3 – steht allerdings im direkten Konflikt mit dem Zulassungsrecht, da die geforderte Austauschbarkeit die Manipulationssicherheit des Fahrzeugs gefährdet. Genau gegen diese Lizenz soll MG aber angeblich verstoßen.
Vor diesen Herausforderungen steht MG
MG selbst möchte zwar keine Fragen zu dem Fall beantworten, argumentiert allerdings, dass die Lizenzauflagen ungültig seien, da sie sonst keine Autos bauen könnten. Im Interview erklärt Jun: „Es gibt kein Menschenrecht auf billige Software. Zumal es andere Hersteller schaffen, sich an die Vorgaben zu halten. Auch wenn es schwer sein mag.“
MG steckt in einer architektonischen Falle. Man kann nicht einfach einen Patch per Over-the-air-update verschicken, um GPLv3-konform zu werden, ohne die Fahrzeugsicherheit (und damit die Zulassung) zu gefährden. Ein Schuldspruch würde bedeuten, dass MG die Software-Architektur von Grund auf neu entwerfen muss.
Was die Klage für Kundinnen, Kunden und Mitbewerber bedeutet
Wenn der Vorwurf der fehlenden Lizenzen bestätigt wird, sitzen Kundinnen und Kunden rechtlich gesehen in einer „fahrenden Raubkopie“ – mit gravierenden Folgen. Da die Software ohne gültige Erlaubnis des Urhebers genutzt wird, liegt ein sogenannter Rechtsmangel vor, was den Wiederverkauf massiv erschwert oder unmöglich macht. Theoretisch könnten Kundinnen und Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten (Geld zurück gegen Auto) oder den Kaufpreis mindern, da eine „Heilung“ des Mangels durch den Hersteller beinahe unmöglich ist.
Schon alleine deshalb dürften andere Hersteller ganz genau auf diesen Fall achten. Jun wies darauf hin, dass er nicht glaube, dass MG eine Ausnahme unter den chinesischen Herstellern sei. Würde MG schuldig gesprochen, könnten auch anderen Marken aus China, die in Europa ihre Autos anbieten, Rechtsstreitigkeiten ins Haus stehen. Das Verfahren vor dem Landgericht München I, das im Herbst 2026 beginnen soll, wird zum Präzedenzfall. Wenn Softwarelizenzen zu Rechtsmängeln führen, die ganze Flotten entwerten, müssen chinesische Hersteller ihre Markteintritts-Strategie fundamental überdenken.
Die Klage kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt für die chinesischen Marken. Gerade haben deutsche Händler angefangen, verstärkt auf Modelle aus der Volksrepublik zu setzen. Auch Lyft startet bald mit Robotaxis in Deutschland. International steht China außerdem unter Druck. Viele Konzerne setzen wieder aktiv auf Decoupling.

